Berlin: Finanzielle Zuschüsse für Soloselbständige und Kleinunternehmer
Der Berliner Senat für Kultur und Europa hat sich auf Soforthilfemaßnahmen für Soloselbständige und Kleinunternehmen sowie Freiberufler*innen verständigt. Die eingebrachte Vorlage zur Soforthilfe II sieht ein Landesprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für das laufende Jahr vor. Während sich die Soforthilfe I auf kleine Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten bezieht, kann durch die Soforthilfe II Klein – und Kleinstunternehmen mit bis zu max. fünf Angestellten, als auch Freiberuflern und Soloselbständigen, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind, geholfen werden. Die Zuschüsse sollen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden und zur Sicherung der beruflichen und betrieblichen Existenz aushelfen. Die Soforthilfe II kann perspektivisch bis auf 300 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Vorlage auf den Weg gebracht haben Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, Finanzsenator Matthias Kollatz und Kultursenator Klaus Lederer.
Die Freigabe der Mittel werde in dieser Woche mit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses abgestimmt. Der Senat bittet darum, noch keine Förderanträge zu schicken. Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der IBB veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909707.php