Deutscher Bühnenverein bricht Tarifverhandlungen zur Kurzarbeit an Theatern ab
Die dritte Runde der Tarifverhandlungen über die pandemiebedingte Wiederaufnahme von Kurzarbeit an den kommunal getragenen Theatern und Orchestern zwischen dem Deutschen Bühnenverein und den Künstlergewerkschaften DOV, GDBA und VdO endete am 17.01.2022 mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen: Während für die Orchestermusiker/innen eine Einigung erzielt werden konnte, brach der Bühnenverein die Verhandlungen für die künstlerisch Beschäftigten der Bühnen ab.
Aufgrund der negativen Erfahrungen beider Beschäftigtengruppen in zurückliegenden Kurzarbeits-Phasen haben die zuständigen Gewerkschaften VdO und GDBA die Zustimmung zu den Forderungen des Bühnenvereins von spezifischen Absicherungen abhängig gemacht, insbesondere einer vorübergehenden Einschränkung der Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Beendigung solcher Arbeitsverträge und der Verpflichtung zur Zahlung von Ausfallhonoraren an Gastkünstler/innen, die wegen pandemiebedingter Vorstellungsausfälle nicht zum Einsatz kommen. Über beides war der Bühnenverein ohne nähere Begründung nicht verhandlungsbereit.
Der Geschäftsführer der VdO, Tobias Könemann, kommentiert dieses Vorgehen: „Mit Verständnislosigkeit nehmen wir zur Kenntnis, dass der Bühnenverein sich der sinnvollen Möglichkeit beraubt, pandemiebedingte Betriebseinschränkungen durch Einführung von Kurzarbeit abzufedern, nur weil er nicht bereit ist, den besonders verwundbaren Beschäftigten in dieser schwierigen Situation eine Mindestabsicherung zuzugestehen.“ Adil Laraki, stellvertretender Präsident der GDBA, ergänzt: „Die Situation der Gäste, die während der Pandemiezeit leer ausgegangen sind, sowie die zahlreich ausgesprochenen Nichtverlängerungen bedrohen die Existenz der betroffenen Bühnenkünstler/innen. Der Bühnenverein weigert sich, hier einen Interessenausgleich zu ermöglichen.“